Verschärfte Anforderungen an die Anlagentechnik ab dem 01. Mai 2014!
Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung am 01.05.2014 gelten neue Anforderungenan die Anlagentechnik, die bei Nichteinhaltung mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden!
So sind Nachrüstpflichten für die Anlagentechnik im Gebäudebestand klar definiert, z. B. das Dämmen von Warmwasserleitungen, Wärmeverteilungsanlagen und Armaturen oder die Außerbetriebnahme bestimmter alter Heizkessel. Aber auch bei der Installation neuer Heizungen müssen die Anforderungen der EnEV erfüllt werden. So dürfen Heizkessel in Gebäuden nur dann zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden, wenn die Anforderungen an die Aufwandszahl den Vorgaben der EnEV entspricht.
Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko durch die richtige Anwendung der neuen Energieeinsparverordnung. Mit dem aktuell überarbeiteten Handbuch erhalten Sie einen umfassenden Überblick zu allen neuen Anforderungen an die haustechnischen Anlagen, wie Sie diese entsprechend planen, auslegen undausführen können.
Inkl. Zugang zum 'Energieportal':
- Gesetze und Verordnungen (EnEV, EEWärmeG, EWärmeG)
- Förderprogramme der KfW und der Bundesländer
- Praktische Arbeitshilfen, z. B. Formulare zur Nachweisführung nach EEWärmeG, Checklisten zur Bestandsaufnahme der Anlagentechnik, Formulare zur Fachunternehmererklärung etc.
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