Vor drei Jahren ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten - kurz ElektroG - in weiten Teilenin Kraft getreten. Das Gesetz bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten und dieWiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung. So soll die Umwelt weniger durch Schadstoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten belastet werden.
Dieser neue Berliner Kommentar erläutert ausführlich die einzelnen Vorschriften des ElektroG und setzt sich detailliertmit Anwendungsproblemen, Vollzugserfahrungen, Handlungsmöglichkeiten und den ersten gerichtlichen Entscheidungen auseinander.
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