Vorwort Nach § 4 Absatz 2 Ziffer (1) in Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) hat ein Unternehmer das Recht, seine (Bau-)Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Andererseits befindet er sich bei der Erstellung von Bauwerken unstrittig in einem Rechtsrahmen. So fordert das Bürgerliche Gesetzbuch BGB in § 633 Ziffer (1):
Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Mit dieser Forderung ist zunächst der Themenkreis für das vorliegende Heft umrissen: Es geht darum, typische, d. h. oft zu beobachtende Mängel im Stahlbetonbau und daraus resultierende Schäden zu beschreiben, um diese in Zukunft zu vermeiden.
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