Werden baustatische Nachrechnungen an bestehenden Tragwerken infolge Änderung, Instandsetzung oder Verstärkung erforderlich, so sind diese Tragwerke grundsätzlich nach aktuellem Normenwerk zu bewerten.
Zur Anwendung der europäisch harmonisierten Bemessungsnormen (Eurocodes) im Rahmen der Nachrechnung von Bestandstragwerken werden charakteristische Werteder Festigkeiten historischer Baustoffe benötigt. Diese können zum einen auf der Grundlage von aus der Herstellzeit überlieferten Dokumenten abgeleitet werden. Zum anderen können Sie durch zerstörende Materialprüfungen an aus dem Bauwerk entnommenen Proben bestimmt werden. Um die bestehende Tragstruktur dabei möglichst wenig zu schädigen, sollte auch der ergänzende Einsatz zerstörungsfreier Prüfverfahren bedacht werden. Während Neubauten auf Grundlage angenommener Materialeigenschaften 'bemessen' werden, spricht man beim Bauen im Bestand von der 'Nachrechnung' von Bestandstragwerken mit festgelegten bzw. am Bauwerk bestimmten Materialeigenschaften.
Der vorliegende Sachstandbericht beinhaltet die Umrechnungvon aus der Herstellzeit dokumentierten mechanischen Materialkennwerten auf Größen, wie sie zur Anwendung von DIN EN 1992 (Eurocode 2) benötigt werden.
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