Nach § 8 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Arbeitsstätten-Richtlinien bekannt. Die Arbeitsstätten-Richtlinien enthalten die wichtigsten allgemein anerkannten sicherheitstechnischen,arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln und gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse.
Die ASR werden in zwangloser Folgen herausgegeben. Jede Richtlinie ist nach dem jeweiligen Paragraphen und Absatz der Arbeitsstättenverordnung bezeichnet, auf den sie sich bezieht.
Seit Januar 2016 werden die aktuellen Technischen Regeln für Arbeitsstätten in anschaulicher Weise kommentiert und so auch für Laien verständlich.