Achtung: Lüftungskonzept für Wohnungen verpflichtend bei Neubau und Sanierung!
Nach den aktuellen Bauvorschriften müssen energieeffziente Gebäude luftdicht ausgeführt werden. Das führt jedoch häufig dazu, dass der für die Hygieneund vor allem den Bautenschutz notwendige Luftaustausch nicht mehr stattfindet. Die Folge: Es entstehen kritische Feuchte- und sogar Schimmelschäden!
Aus diesem Grund gibt die DIN 1946-6 vor, dass für jedes neue und umfangreich sanierteWohngebäude ein Lüftungskonzept erstellt werden muss. Liegtdieses nicht vor, müssen Sie als Planer für spätere, lüftungsbedingte Mängel haften!
Wie Sie Lüftungskonzepte erstellen und so den erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen, zeigt Ihnen dieser Band der Reihe PlanungsPraxis.
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