Im Sinne des inklusiven Bauens und unter Berücksichtigung unterschiedlicher und neuer Bauweisen sind von Planungsbeginnan die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränktem Hörvermögen zu berücksichtigen, nicht nur für Veranstaltungsräume, sondern überall dort, wo sich Menschen begegnen, z. B. in Fluren, Foyers, Pausenhallen u. ä.
DIN 18041 legt die akustischen Anforderungen und Planungsrichtlinien zur Sicherung der Hörsamkeit vorrangig für die Sprachkommunikation einschließlich der erforderlichen Maßnahmen fest.
Während der Überarbeitung der Norm gab es Diskussions- und Konsenspunkte, die für die Fachwelt und den Anwender der Norm dokumentiert und erläutert werden sollen, um das Verständnis für den Umgang zu erhöhen und die Anwendung in der Praxis zu erleichtern.
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