Das ROG-Änderungsgesetz vom 22. März 2023 novelliert das Raumordnungsgesetz wesentlich:
Digitalisierung der Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen, Ergänzung der bundesgesetzlichen Grundsätze der Raumordnung, Legaldefinition für »in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung«. Wegfall der Eignungsgebiete, Erleichterung der Überwindung von Zielen der Raumordnung durch Stärkung des Zielabweichungsverfahrens, Änderungen bei den Planerhaltungsvorschriften, Pflicht zur Anpassung der Landesraumordnungspläne an Bundesraumordnungsziele, Verzahnung von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren durch die Raumverträglichkeitsprüfung
Der ROG Kommentar zeichnet sich durch eine praxisgerechte und systematische Kommentierung mit wissenschaftlichem Anspruch aus. Die herrschende Meinung wird durch sorgfältige Auswertung von Rechtsprechung und Schrifttum im Detail nachgezeichnet und kritisch beleuchtet; dies schafft Verlässlichkeit in der praktischen Arbeit. Der Kommentar stellt darüber hinaus die Rechtslage nicht nur dar, sondern gibt - unter Berücksichtigung der verfassungs- und europarechtlichen Dimensionen - innovative Impulse für die Fortentwicklung des Rechts. Abweichende Landesregelungen werden ebenfalls in die Kommentierung einbezogen und gewürdigt.
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