Am 16.3.2015 wurde bei der 5. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer der Fachanwalt für Vergaberecht beschlossen. Damit wurde für dieses spezielle Rechtsgebiet, das bislang lediglich Teil der besonderen Rechtsgebiete in den Fachanwaltschaften für Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht war, eine eigene Fachanwaltschaft eingeführt.
§ 4 i. V. m. § 14 FAO normiert in diesem Zusammenhang die besonderen Kenntnisse, die von Anwälten bei der Antragstellung zur Erlangung des Fachanwaltstitels, sowie bei Erbringung der Nachweise darzulegen sind.
Der Titel vermittelt nicht nur die „formalen“ jeweiligen Voraussetzungen, was Antragstellung und Nachweise angeht, sondern dient angehenden Fachanwälten darüber hinaus als Arbeitsmittel und Nachschlagewerk, das den erforderlichen Stoff – immer mit Blick auf die Praxis – vermittelt.
Aus dem Inhalt:
AnwaltsspezifischeAbhandlung aller relevanten Bereiche des Fachgebiets Vergaberecht entsprechend den in § 4 i. V. m. § 14 FAO normierten besonderen Kenntnissen unter folgenden übergeordneten Themen:
- Einführung in die Thematik
- Nationales Vergaberecht
- EU-Vergaberecht
- Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
- Die Vergabe von Bauleistungen
- Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen
- Sondervergaberecht
- Die Vergabe von Aufträgen in Sonderbereichen/-fällen
- Zuwendungsrecht und öffentliches Preisrecht
- Rechtsschutz für Bieter
Sicherheitshinweis:
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