Das Bundeskabinett hat am 2.3.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen, durch den das Bauvertragsrecht umfassend überarbeitet wird. Der Entwurf sieht neue Regelungen im Werkvertragsrecht vor sowie eine wichtige Änderung im Kaufrecht in Bezug auf die Gewährleistung für mangelhaftes Baumaterial. Hierdurch soll für mehr Verbraucherschutz gesorgt werden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen spezielle Regelungen für den Bauvertrag und den Verbraucherbauvertrag eingeführt werden.
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