Mit den Gebäudeernergiegesetz (GEG) gilt im Energiesparrecht ab 1.11.2020 ein einheitliches Anforderungssystem, in dem die Energieeffizienz und die Verwendung von erneuerbaren Energien integriert sind. Das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG sind aufgehoben.
Die im GEG formulierten Anforderungen an zu errichtende Gebäude sollen die in der EU-Gebäuderichtlinie 2018 aufgeführten Kriterien für Niedrigstenergiegebäude erfüllen.
Im Kommentar werden die gesetzlichen Vorgaben detailliert erläutert und deren Umsetzung an Beispielen aus der Praxis verdeutlicht. Ausführlich werden praxisorientierte Umsetzungsmöglichkeiten dargestellt und Wege zur energieeffizienten Optimierung von Gebäuden aufgezeigt.
Neben den Erläuterungen stellen Diagramme und tabellarische Darstellungen, in denen die Informationen zusammengetragen und übersichtlich aufbereitet werden, anwenderorientiertes Wissen zur Verfügung
Die Kommentatoren beschäftigen sich seit Jahrzehnten mit der Materie, nicht nur theoretisch mit Kommentaren zu den ehemaligen Energiesparverordnungen, sondern auch wegen ihrer Tätigkeit in der Baupraxis